Da 2026 alle aktuellen Einwohner- und Jahresgästekarten auslaufen, benötigen alle Personen eine neue Gästekarte. Da es zu dem Zeitpunkt auch eine Systemumstellung gibt, werden diese Jahresgästekarten noch bis zum 30.01.2026 an den Kontrollstellen akzeptiert. Einwohnerinnen- und Einwohnerkarten, Beschäftigtenkarten, Jahresgästekarten für Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer, sowie alle anderen Jahresgästekarten können ab dem 12.01.2026 an der Tourist-Information im Watt’n Hus in Büsum abgeholt werden. Zum Nachweis der Wohnadresse ist die Vorlage eines Personalausweises zwingend erforderlich. Die Bescheide für Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer, die neben dem Personalausweis zur Abholung benötigt werden, werden Anfang Januar verschickt.
Aufgrund der Systemumstellung müssen im nächsten Jahr von allen Personen, die eine Einwohnerkarte oder eine Jahresgästekarte jeglicher Art haben möchten, neue Bilder gemacht werden. Die Karte wird es ab 2026 auch in digitaler Form als PDF zum Herunterladen geben.
Die Karten für Einwohnerinnen und Einwohner, sowie für alle Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer sind ab 2026 unbegrenzt gültig. Alle Personen sind verpflichtet, sobald sie umziehen oder ihre Zweitwohnung abgeben, dies umgehend zu melden. Die Einwohnerkarten und Jahresgästekarten von Personen, die aus Büsum wegziehen oder ihre Zweitwohnung verkaufen, werden dann automatisch ungültig gemacht. So wird ein Missbrauch der Karten zukünftig verhindert.
Alle Jahresgästekarten erhält man an der Tourist-Information im Watt’n Hus zu den bekannten Konditionen. Das gilt auch für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen, die eine Jahresgästekarte erwerben. Hier gibt es aber eine Änderung: Die Jahresgästekarte für Bewohnerinnen und Bewohner des Amtes wird ab 2026 nun 39 Euro statt der bisherigen 25 Euro kosten. Die Einwohnerkarten für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Büsum bleiben kostenfrei.
Auch Feuerwehrkarten, Beschäftigtenkarten und Jahresgästekarten für die DLRG müssen jährlich persönlich verlängert werden und sind weiterhin kostenfrei. Für Beschäftigte in Büsum gilt weiterhin, dass jährlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden muss, als Nachweis, dass das Angestelltenverhältnis weiterhin Bestand hat.
Alle genannten Kartentypen wird es dann auch als digitale Gästekarte geben. Diese wird in Form eines PDF-Dokuments an Interessierte per E-Mail verschickt. So können auch Einwohnende, Zweitwohnungsbesitzende, Beschäftigte und Jahresgäste ihre Karten auf dem Handy dabeihaben und bei Kontrollen vorzeigen.
Auch in den Gemeinden Westerdeichstrich und Büsumer Deichhausen wird es eine Systemumstellung geben. Nach Vorlage des Personalausweises können die entsprechenden Jahresgästekarten, Einwohnerkarten und in Büsumer Deichhausen auch die Jahresstrandkarten ab dem 12.01.2026 in den jeweiligen Tourist-Informationen zu den dann geltenden Öffnungszeiten abgeholt werden.
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