Aktuelle Informationen zu den Coronaregeln
Bitte beachte die jeweiligen empfohlenen Hygienkonzepte und -regelungen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr und bei Veranstaltungen (z.B.: Einzelhandel, Schwimmbad, Gastronomie, Watt'n Hus, etc. ).
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Bitte beachte die jeweiligen empfohlenen Hygienkonzepte und -regelungen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr und bei Veranstaltungen (z.B.: Einzelhandel, Schwimmbad, Gastronomie, Watt'n Hus, etc. ).
VERORDNUNGEN,
ERLASSE & ALLGEMEINVERFÜGUNGEN
Hier findest du alle für deinen Aufenthalt wichtigen Gesetze.
Bundesgesetze:
Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung
Landesgesetze Schleswig-Holstein:
Verordnungen und Erlasse des Landes, z. B. Corona-Bekämpfungsverordnung
Allgemeinverfügungen des Kreises Dithmarschen:
Allgemeinverfügungen des Kreises Dithmarschen, z. B. zur Isolation und Quarantäne Infizierter oder von Kontaktpersonen
Das Testzentrum
www.schnelltest-buesum.de
am Hotel Küstenperle
Standort:
Registriere dich bereits vor deinem Besuch online auf www.schnelltest-buesum.de. Mit dem bei der Anmeldung erzeugtem QR-Code kannst du dich im Testzentrum einchecken. Das erspart dir die Wartezeit und Papierkram! Du benötigst für den Test vor Ort keinen Termin, sondern nur deinen QR-Code und deinen Personalausweis. Das Testergebnis erhältst du dann 15-20 Min. später per SMS oder E-Mail (mit Download-Link zum Testnachweis als PDF). Mit dem bei der ersten Anmeldung erzeugten QR-Code kannst du dich auch für deine folgenden Tests im Schnelltestzentrum einchecken.
Das Testzentrum im Watt'n Hus ist ab dem 1. Juli 2022 geschlossen!
Corona-Testzentrum
Mit dem Corona-Schnelltestzentrum in Büsum stellt die Gemeinde Büsum sicher, dass Gäste, Einwohner und Beschäftigte sicher in Büsum unterwegs sein können. Die Corona-Schnelltests helfen, sich selbst und andere bestmöglich zu schützen.
Durchführung der Tests durch medizinisch geschultes Personal
In dem Testzentrum kommen Antigen-Schnelltests zum Einsatz. Ein Schnelltest ist grundsätzlich schmerzfrei und schnell erledigt. Ein Ergebnis liegt innerhalb von 15-30 Minuten vor und wird per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Alle Tests werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt und erfüllen die Mindestkriterien für Antigen-Tests, die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch Institut (RKI) festgelegt wurden. Das Personal ist speziell geschult, führt die Tests gewissenhaft und einfühlsam durch und ist mit den hohen Hygienevorgaben vertraut gemacht.
Bitte denke daran, zum Test einen gültigen Personalausweis zum Abgleich deiner Daten mitzubringen!
Bitte vor dem Test mind. 30 Min. nicht essen, trinken, rauchen, Kaugummi kauen, Zähne putzen, Bonbon lutschen o.ä.!
FAQs zu den aktuellen Coronaregeln
Die 3G-Regel für touristische Übernachtungen in Beherbungsbetrieben wurde zum 19.03.2022 aufgehoben.
Beherbergungsbetriebe haben Hygienekonzepte auszuarbeiten, welchen weiterhin Folge zu leisten ist.
Die Nutzung der eigenen Zweitwohnung durch die Eigentümer und Dauercamping fallen nicht unter die Regelungen für touristische Übernachtungen.
Die 3G-Regel für die Gastronomie wurde zum 19.03.2022 aufgehoben.
Gastronomiebetriebe haben Hygienekonzepte auszuarbeiten, welchen weiterhin Folge zu leisten ist.
Es besteht keine Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte.
Büsum hat ein Schnelltestzentrum. Am besten registrierst du dich vorher online.
Wichtige Zusatzinfo für Urlaubsgäste:
Bei Urlaubsgästen wird das Gesundheitsamt im Fall von Isolation (Infektion) in der Regel die sofortige Heimreise anordnen - wenn du mit dem eigenen PKW angereist und gesundheitlich dazu in der Lage bist. Wenn beides nicht der Fall ist und eine sichere Heimreise nicht möglich ist, wird das Gesundheitsamt die Isolation bzw. Quarantäne in der Ferienunterkunft anordnen. Diese Entscheidung trifft das Gesundheitsamt immer im Einzelfall. Der Anordnung musst du dann Folge leisten. Die Kosten für die Unterbringung in der Isolation bzw. Quarantäne trägst du. Gegen die Gefahr, dass du wegen einer Infektion die Reise nicht antreten kannst oder abbrechen musst, kannst du dich mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung versichern. Prüfe aber unbedingt, ob die Versicherung Corona abdeckt.
Grundsätzliches Vorgehen bei einer Corona-Infektion oder einem Verdacht auf eine Infektion
1. Sofort absondern
Wer
ist verpflichtet, sich sofort in der eigenen Wohnung oder der Unterkunft in Quarantäne zu begeben.
2. Meldung beim Gesundheitsamt
Alle oben genannten Personen sind verpflichtet, sich beim Fachdienst Gesundheit und Betreuung des Kreises Dithmarschen zu melden: Tel. 0481 974900, gesundheitsschutz@dithmarschen.de (Bitte vorzugsweise eine E-Mail schreiben!). Mitgeteilt werden müssen:Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonische Erreichbarkeit, Anschrift, Einordnung der eigenen Person (positiver Test, Kontaktperson etc.), Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens, Tag des Testes, Vor- und Nachname, von allen im Haushalt lebenden Personen.
3. ggf. Klärung des Infektionsverdachts mit einem PCR-Test
Wer einen positiven Schnell- oder Selbsttest hat, ist verpflichtet, bei einem Testzentrum oder einem Arzt einen PCR-Test zu machen. Nur dafür darf die Quarantäne verlassen werden. Man muss die ganze Zeit einen Mundschutz tragen und darf nicht den ÖPNV benutzen. Den PCR-Test bekommt man kostenlos, wenn man den positiven Schnelltestnachweis oder eine Anordnung vom Gesundheitsamt vorlegt. Die Quarantäne endet automatisch, wenn der PCR-Test negativ ist.
4. Quarantäne und Isolation
Wichtig: Die Isolation für infizierte Personen und die Quarantäne für Personen mit Verdacht auf eine Infektion tritt automatisch ein, Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen. Es wird keine offizielle Isolations- oder Quarantäneanordnung telefonisch oder per Brief geben.
>>Regelungen zur Absonderung im Überblick<<
Isolation für infizierte Personen: 5 Tage Isolation.
Ende der Quarantäne / Isolation: Die Isolation endet bei infizierten Personen automatisch nach 5 Tagen. Ein abschließender negativer Test ist nicht nötig, wird aber empfohlen.
Aktuell gibt es keine Reise- und Beherbergungsverbote in Schleswig-Holstein. Bund und Länder haben aber vereinbart, dass die Länder bei Überschreiten von bestimmten Hospitalisierungsraten geeignete Maßnahmen ergeifen dürfen, um die Pandemie einzudämmen.
Kontakt
bei Fragen zum Coronavirus
Informationen zum Coronavirus im Kreis Dithmarschen
Bürgertelefon zur aktuellen Corona-Lage: 0481 972000
Montag bis Samstag von 8:30 - 12:00 Uhr
Gesundheitsamt Kreis Dithmarschen: gesundheitsschutz(at)dithmarschen.de
Corona-Postfach und Hotline für Gäste
Du hast Fragen zu den Regelungen „Reisen und Corona in Schleswig-Holstein“?
Das Land Schleswig-Holstein hat ein "Corona-Postfach" und eine Hotline zur Beantwortung dieser Fragen eingerichtet.
E-Mail: corona(at)lr.landsh.de
Hotline: 0431 79700001
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