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Kurabgabe 2024

Wichtige Änderungen

Änderung der Kurabgabe 2024

Die Gemeinde Büsum muss zum Jahr 2024 ihre Kurabgabesätze anpassen.
Die gute Nachricht: Die Kinderfreibeträge bleiben unverändert bestehen, um die Familienfreundlichkeit zu unterstreichen! Auch die Saisonzeiten ändern sich nicht.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • In der Hauptsaison wird die Kurabgabe auf 4,00 Euro erhöht.
  • In der Nebensaison wird die Kurabgabe auf 2,80 Euro erhöht.
  • Der Gruppentarif entfällt.

Die neuen Tarife werden ab dem Reisedatum 8. Januar 2024 in AVS buchbar sein. Aus technischen Gründen akzeptieren wir bis zum 7. Januar die alten Tarife. Die neuen Meldescheine für das Jahr 2024 sind seit dem 15.01.2024 in der Büsumer Tourist-Info im Watt'n Hus für Sie verfügbar. Wir möchten Sie bitten, keine Meldescheine aus dem Jahr 2023 mehr zu nutzen.

 

Nebensaison 2024 | 2,80 Euro (2,00 Euro ermäßigt)
Vom 8. Januar bis 31. März
Vom 1. November bis 24. Dezember

 

Hauptsaison 2024 | 4,00 Euro (2,80 Euro ermäßigt)
Vom 1. April bis 31. Oktober
Vom 25. Dezember bis 7. Januar 2025



Jahresgästekarte | 112,00 Euro (78,40 Euro ermäßigt)

 

Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum.
Für den Anreisetag und den Abreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit.

Stand 01/2024. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Nebensaison 2024

2,80 Euro (2,00 Euro ermäßigt)

 

8. Januar bis 31. März
1. November bis 24. Dezember

Hauptsaison 2024

4,00 Euro (2,80 Euro ermäßigt)

 

1. April bis 31. Oktober
25. Dezember bis 7. Januar 2024

Gut zu wissen

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