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Kurabgabe 2023

Wichtige Änderungen

Änderung der Kurabgabe 2023

Umsetzung ab März

Die Gemeinde Büsum muss zum Jahr 2023 ihre Kurabgabesätze anpassen.
Die gute Nachricht: Die Höhe der Kurabgabe in der Hauptsaison bleibt bei 3,00 Euro!

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Die Hauptsaison wird auf den April ausgeweitet.
  • Der Zeitraum 25.12. – 7.1. wird zur Hauptsaison.
  • In der Nebensaison wird die Kurabgabe auf 2,00 Euro erhöht.
  • Anreise- und Abreisetag werden jeweils als ein Tag berechnet.
  • Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von der Kurabgabe befreit. Ab 16 Jahre wird die volle Kurabgabe berechnet.
     

Die neuen Tarife und Saisonzeiten werden umgesetzt zum 1. März 2023. Das bedeutet, im Januar und Februar bleiben die Regelungen wie im Jahr 2022.

 

Nebensaison 2023 | 2,00 Euro (1,40 Euro ermäßigt)
Vom 1. März bis 31. März
Vom 1. November bis 24. Dezember

 

Hauptsaison 2023 | 3,00 Euro (2,10 Euro ermäßigt)
Vom 1. April bis 31. Oktober
Vom 25. Dezember bis 7. Januar 2024



Jahresgästekarte | 84,00 Euro (58,80 Euro ermäßigt)

 

Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum.
Für den Anreisetag und den Abreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit.

Stand 12/2022. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Nebensaison 2023

2,00 Euro (1,40 Euro ermäßigt)

 

1. bis 31. März
1. November bis 24. Dezember

Hauptsaison 2023

3,00 Euro (2,10 Euro ermäßigt)

 

1. April bis 31. Oktober
25. Dezember bis 7. Januar 2024

Gut zu wissen

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