Ganz bequem und ohne Wartezeit können Sie sich schon von zu Hause aus Ihre persönliche Gästekarte, mit der Sie diverse Vergünstigungen in Büsum erhalten, vorbestellen.
Laden Sie sich dazu bitte das Reservierungsformular
im pdf-Format herunter und senden Sie diese bitte vollständig ausgefüllt (Einzugsermächtigung nicht vergessen) per Post oder Fax an die Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, Südstrand 11, 25761 Büsum, Fax: 04834/ 65 30.
Der Tagessatz für die Kurabgabe beträgt
| Reisezeit | Normaltarif | Schwerbehinderte |
| 01. Mai bis 31. Oktober | € 3,00 | € 2,10 |
| 01. November bis 30. April | € 1,50 | € 1,05 |
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Jahresgästekarte |
€ 84,00 | € 58,80 |
Wissenswertes zur Kurabgabe
Für den Anreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben, der vom Anreisetag verschiedene Abreisetag ist kurabgabefrei.
Ermäßigungen:
Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 % und mehr nachweisen,
zahlen eine ermäßigte Kurabgabe.
Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % und den
Zusatz „G“ oder „aG“ im Behindertenausweis nachweisen, erhalten ebenfalls eine Ermäßigung.
Eine Begleitperson dieser schwerbehinderten Person, wenn sie nachweislich auf eine ständige
Begleitperson angewiesen ist (steht im Ausweis), erhält ebenfalls eine Ermäßigung.
Blinde sowie hilflose Personen und jeweils eine Begleitperson, soweit dieses mit dem Zusatz
„BL“ bzw. „H“ im Behindertenausweis nachgewiesen wird, sind von der Kurabgabe befreit.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit.
Die maximale Kurabgabe beträgt 84,00 Euro (58,80 Euro ermäßigt) im Kalenderjahr, das entspricht
28 Tagen in der Hauptsaison und 56 Tagen in der Nebensaison. Gäste, die länger bleiben als einem
entsprechenden Kurabgabewert von 84,00 Euro (58,80 Euro ermäßigt), können beim Kur und
Tourismus Service eine Jahresgästekarte erwerben.
Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum.
Sie bekommen die Gästekarten bei Ihrem Gastgeber. Bitte sprechen Sie den Vermieter oder seinen Beauftragten auf Ihre persönliche Büsumer Gästekarte an.
Die neue Kurabgabesatzung vom 13. Dezember 2011 [50 KB]
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Gültig ab 01.01.2012. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum vom 13.12.2011.


